Die KI-Verordnung der EU (AI Act) ist seit August 2024 in Kraft und wird in Stufen wirksam. Im Juli 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus mehrere Fristen verschoben. Für die meisten Selbstständigen und kleinen Firmen ist die gute Nachricht: Ein KI-Mitarbeiter, der dir intern zuarbeitet, ist kein Hochrisiko-System.
Was schon gilt
Verbotene Praktiken (etwa Manipulation oder Social Scoring) sind seit Februar 2025 untersagt. Seit August 2025 gelten Pflichten für die Anbieter großer KI-Modelle. Seit August 2026 gelten Transparenzpflichten: Wer Menschen von einer KI ansprechen lässt, etwa in einem Chat auf der Webseite, muss das erkennbar machen. Künstlich erzeugte Bilder, Videos und Stimmen, die echt wirken, müssen gekennzeichnet werden.
Was verschoben wurde
Die strengen Regeln für Hochrisiko-Systeme, etwa KI für Personalauswahl, Bildung oder Kreditprüfung, gelten nach dem Omnibus erst ab Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab August 2028. Wer KI in solchen Bereichen einsetzt, sollte die Zeit nutzen.
Was das für dich heißt
- Lässt dein Mitarbeiter Kunden oder Interessenten direkt anschreiben oder anrufen, sag offen, dass eine KI spricht.
- Nutzt du KI-Stimmen oder KI-Bilder in Werbung, kennzeichne sie.
- Triff Entscheidungen über Menschen (Bewerbungen, Kredite) nicht allein von der KI.
- Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unverändert weiter, dazu der nächste Artikel.
Die Fristen haben sich 2026 mehrfach bewegt. Prüfe vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand im Amtsblatt (EUR-Lex) oder frag deine Anwältin.
Mehr davon? Chefsache KI
Der Brief für Unternehmer, die mit KI vorne sein wollen. Was KI im echten Betrieb erledigt, kostet und bringt, gemessen an meinem eigenen KI-Mitarbeiter. Mit Quellen und Datum, höchstens einmal pro Woche.

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